Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871

Deutsche Unternehmen waren bisher beim Thema Home-Office eher zurückhaltend. Laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2017, arbeiteten gerade einmal 22 Prozent der Beschäftigten gelegentlich von zu Hause aus. Seit der Corona Pandemie sind diese Zahlen drastisch angestiegen. Mittlerweile arbeitet fast die Hälfte aller Beschäftigten ganz oder zumindest teilweise im Home-Office – das ergab eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom.

Der Umzug ins Home-Office war für einige Unternehmen ein Sprung ins kalte Wasser. Organisatorische Fragen mussten teilweise von heute auf morgen geklärt werden. Die technischen Voraussetzungen und die Aufrechterhaltung der Kommunikation – sowohl unternehmensintern, als auch nach außen – standen dabei an vorderster Stelle. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz im Home-Office aus?

Gesetzliche und private Absicherung

Im Normalfall ist eindeutig geregelt, welcher Versicherungsschutz im privaten oder beruflichen Umfeld besteht. Die meisten Arbeitnehmer sind Pflichtmitglieder in diversen gesetzlichen Versicherungen. Darunter fallen unter anderem die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Über die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand genießen Arbeitnehmer außerdem den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese leistet im Fall von Arbeitsunfällen, aber auch bei Berufskrankheiten medizinische und außermedizinische Maßnahmen zur Rehabilitation. Damit sind Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit gut abgesichert.

Ebenfalls versichert sind Arbeitnehmer bei Wegeunfällen, also auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg von der Arbeit. Hierunter fallen in der Regel auch nötige Umwege, wie beispielsweise der Weg zu Kita, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen.

Welche Tätigkeiten dem Beruf zugeschrieben werden und somit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, ist ziemlich genau geregelt. Aber was passiert, wenn die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen und dies nicht mehr so einfach zu trennen ist? Gerade bei der Arbeit im Home-Office sind die Regelungen oft nicht eindeutig.

 Berufliche oder private Tätigkeiten?

Auch im Home-Office gilt das Arbeitsschutzgesetz. In Unternehmen werden nötige Maßnahmen ergriffen, um Mitarbeiter möglichst vor Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Im Home-Office ist das nicht so einfach, denn in den eigenen vier Wänden der Angestellten können Arbeitgeber den Arbeitsschutz kaum sicherstellen.

Wer haftet also, wenn sich bei der Arbeit von zu Hause aus ein Unfall ereignet? Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen. Beschäftigte müssen den Unfall also während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden.

In Betrieben sind die meisten Tätigkeiten versichert. So wird zum Beispiel auch der Weg vom Schreibtisch zur Kaffeeküche meistens als berufliche Tätigkeit gewertet. Anders sieht es im Home-Office aus. Hier sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, wie beispielsweise der Gang zur Toilette oder der Weg zum Kühlschrank nicht versichert.

 Arbeitsform kann eine Rolle spielen

Wenn Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten, wird automatisch vom Home-Office gesprochen. Tatsächlich gibt es aber verschiedene Varianten. Man unterscheidet hier generell zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten. Die Arbeitsform kann auch ausschlaggebend für den Versicherungsschutz im Home-Office sein.

Telearbeit

Bei der Telearbeit richtet der Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten einen festen Arbeitsplatz ein und stellt das nötige Material zur Verfügung. Die Bedingungen der Telearbeit werden im Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung genau festgelegt. Der Arbeitnehmer kann dabei entweder vollständig von zu Hause arbeiten, oder zwischen den Arbeitsplätzen zu Hause und im Betrieb wechseln.

Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht bei der Telearbeit unter folgenden Voraussetzungen:

  • Versichert sind Arbeitnehmer nur im Arbeitszimmer, das der Arbeitgeber eingerichtet hat. Alle anderen Räume im Privatbereich sind davon ausgeschlossen.
  • Zum Unfallzeitpunkt muss eine betriebliche Tätigkeit verrichtet worden sein.

Mobiles Arbeiten

Beim mobilen Arbeiten wird über mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones eine Verbindung zum Betrieb hergestellt. Die Beschäftigten sind nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden.

In Räumen, die eigentlich zum Privatbereich zählen, besteht für Mitarbeiter normalerweise kein Versicherungsschutz. Bei Unfällen muss hier eindeutig belegt werden, dass diese während einer beruflichen Tätigkeit passiert sind.

Wo finde ich im Ernstfall Informationen?

Regelungen zum Home-Office sind oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten. Teilweise finden sich Informationen dazu auch in Arbeitsverträgen. Im Ernstfall sollten sich Betroffene also zunächst genauer über die Regelungen im eigenen Unternehmen schlaumachen. Im Zweifelsfall sollten auch die Personalverantwortlichen weiterhelfen können.

Da der Versicherungsschutz aufgrund der Trennung von Beruflichem und Privatem nicht immer eindeutig ist, sollte nach einem Unfall im Home-Office alles dokumentiert werden. Dies kann im Nachgang dabei helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und entscheidend darüber sein, ob die gesetzliche Unfallversicherung greift oder nicht.

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