Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871

Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Risiken in unserem Leben. Denn neben Leidenschaft und Zeitvertreib stellt unser Beruf meist das wichtigste Standbein dar, um die finanzielle Sicherheit unserer Familie zu gewährleisten und Verpflichtungen zu tilgen.

Berufsunfähigkeit: Wenn ich dich nicht sehe, siehst du mich auch nicht

Umso verwunderlicher ist es, dass viele nach dem Prinzip „wenn ich dich nicht sehe, dann siehst du mich auch nicht“ handeln.

Da diese Vorgehensweise aber bereits beim Versteckenspielen mehr schlecht als recht funktioniert hat, möchten wir in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit klären und Ihnen zeigen warum es so wichtig ist, sich frühzeitig damit auseinander zu setzen.

Dazu haben wir mit Christiane Ginkel gesprochen. Frau Ginkel ist Privatkundenberaterin bei der LV 1871 und hat in ihrem Fachwirtstudium einige tiefe Einblicke in die Versicherungsbranche erhalten. Das Thema Berufsunfähigkeit liegt ihr besonders am Herzen, da sie der Meinung ist, dass man sich im Bedarfsfall nicht ausschließlich auf staatliche Unterstützung verlassen sollte und eine private Vorsorge einfach unumgänglich ist.

Alles und jeder spricht vom Thema Berufsunfähigkeit. Aber was genau bedeutet das eigentlich und wie lässt es sich in wenigen Sätzen am besten erläutern?

Wenn man von unserem Bedingungswerk ausgeht, dann ist der Begriff wie folgt definiert: Berufsunfähig ist, wer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent und für voraussichtlich sechs Monate nicht mehr ausüben kann.
Dabei liegt die Betonung vor allem auf der bisherigen Tätigkeit. Es spielt keine Rolle, ob man in der Lage wäre vielleicht noch einen anderen Beruf auszuüben. Denn das unterscheidet am Ende die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsfähigkeit.

Wenn ich also zum Beispiel Schreiner bin und eine schwere Verletzung an der linken Hand diagnostiziert wurde, die eine langwierige Heilungs- und Rehabilitierungszeit mit sich zieht, gelte ich dann als berufsunfähig?

Richtig. Sie sind auf Grund der Handverletzung unfähig, Ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen. Allerdings sind Sie nicht erwerbsunfähig, da Sie noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten, in der Ihre linke Hand nicht oder nur wenig beansprucht wird.

Neben Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt es auch noch den Begriff „Arbeitsunfähigkeit“. Was hat es denn damit auf sich?

Arbeitsunfähig ist, wer von seinem Arzt krankgeschrieben wurde. Das kann zum Beispiel bei einer schweren Erkältung der Fall sein, bei der man für drei Tage krankgeschrieben wird. Ich bin dann jedoch nicht berufsunfähig, da die zuvor genannte Definition mit 50 Prozent und der Dauer von sechs Monaten nicht greift.

Nun heißt es ja immer, dass nur bestimmte Personen- oder Berufsgruppen berufsunfähig werden können. Was ist dran an diesem Gerücht?

Natürlich ist es so, dass gerade handwerkliche Berufe ein höheres Verletzungsrisiko mit sich bringen, als die, die sich mehr oder weniger im Büro abspielen. Auch bei körperlichen Beeinträchtigungen kann ein kaufmännisch Angestellter eher noch seiner Tätigkeit nachgehen, als jemand der handwerklich arbeitet.

Diese werden dann aber gerne von einem Burn-out Syndrom heimgesucht, wenn Körper und Geist der Arbeitsbelastung und dem Druck nicht mehr Stand halten können.

Sie haben nun bestimmte Ursachen genannt, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Gibt es da so etwas wie eine Rangliste?

Laut einer Studie aus 2019 sind die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen. Dicht gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und Krebs und anderen bösartigen Geschwüren. Unfälle, wie der oben genannte, liegen entgegen aller Meinungen „nur“ auf Rang vier.

Nun haben wir ja bereits einiges zum Begriff der Berufsunfähigkeit gehört. Aber welche Rolle spielt denn nun genau die Berufsunfähigkeitsversicherung? Kann sie mich davor bewahren, berufsunfähig zu werden?

Nein, leider verhindert die Versicherung keine Krankheiten oder Unfälle. Jedoch sorgt sie für finanzielle Sicherheit, sollte eines davon eintreten.

Aber kommt hier nicht der Staat für meine finanzielle Unterstützung auf?

Die Antwort lautet jein. Am besten sehen wir uns dazu die staatliche Leistung im Falle eines Verlusts der Arbeitskraft genauer an. Das sollte Ihre Frage recht gut beantworten.

Der wichtigste Punkt aber gleich vorweg: Der Staat erbringt keine Leistung, wenn durch den Arbeitnehmer eine beliebige andere Tätigkeit ausgeübt werden kann und er somit weiterhin erwerbsfähig ist. Er hat hier das Recht auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“.

Können Sie uns hier ein konkretes Beispiel nennen, was genau das bedeutet?

Natürlich. Stellen Sie sich vor, Sie sind Maschinenbauingenieur und werden berufsunfähig in Ihrer bisherigen Tätigkeit. Sie sind aber weiterhin dazu in der Lage, mindestens sechs Stunden täglich an einer Pforte zu sitzen und diese per Knopfdruck zu öffnen. Somit erhalten Sie keinerlei staatliche Unterstützung.
Sollten Sie diese Tätigkeit täglich nur drei bis sechs Stunden ausüben können, erhalten Sie 50% Erwerbsminderungsrente.
Nur wenn Sie weniger als drei Stunden täglich den Knopf an der Pfote betätigen können, erhalten Sie die volle staatliche Leistung. Diese beträgt dann allerdings auch nur 38 Prozent des Bruttoeinkommens. Dies reicht in den meisten Fällen nicht dazu aus, Ihre Familie über Wasser zu halten und sämtliche finanzielle Verpflichtungen tilgen zu können.

Ist der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Berufe gleich, oder gibt es da Unterschiede?

Für die Zielgruppe der handwerklichen Berufe ist der Beitrag im Verhältnis gesehen recht hoch. Deshalb sollte man auch so früh wie möglich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung starten. Im Idealfall macht man das sogar noch zu Schulzeiten. Denn dann ist der Beitrag über die gesamte Laufzeit gesichert, unabhängig von der späteren beruflichen Entwicklung.

Eine Rolle spielt aber natürlich auch die Höhe der monatlichen Rente, die bezahlt werden soll. Je höher diese ausfallen soll, desto höher sind vorher auch die Beiträge, die man monatlich einbezahlt.

Auch Ihre körperlichen Beschwerden und Vorerkrankungen wirken sich gegebenenfalls auf den monatlichen Beitrag aus.

Wenn ich mich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiere, wie gehe ich da am besten vor? Kann ich das selbst abschließen oder benötige ich dafür Unterstützung von einem Versicherungsexperten?

Bei der LV 1871 können Sie sich auf der Website mit dem sogenannten Schnellrechner vorab einen monatlichen Zahlbeitrag kalkulieren lassen. Im Anschluss haben Sie dann die Möglichkeit, sich per E-Mail ein maßgeschneidertes Angebot zukommen zu lassen. Hier beraten wir Sie auch gerne telefonisch, wenn Sie das möchten.
Natürlich können Sie das Thema auch mit einem Versicherungsvermittler bei Ihnen vor Ort besprechen. Die meisten haben hier langjährige Erfahrung und wissen, worauf es ankommt und können Ihre Fragen beantworten und Wünsche berücksichtigen.

Herzlichen Dank für Ihre Zeit Frau Ginkel.

Sollten Sie jetzt noch weitere Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit haben, dann besuchen Sie doch die Website der LV 1871. Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

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