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Ein Todesfall in der Familie ist für Angehörige und Freunde kein schönes Erlebnis. Die Hinterbliebenen trauern und müssen sich zusätzlich noch um allerlei Anliegen des Verstorbenen kümmern. Während wichtige Informationen der Offline-Welt meist im Testament hinterlegt sind, herrscht in Sachen Internetkonten oft Ratlosigkeit. Was für Accounts hatte der Verstorbene und was soll damit passieren? Das soziale Netzwerk Facebook bietet seinen Nutzern beispielsweise die Möglichkeit eines sogenannten Nachlasskontaktes. Er oder sie kann nach einem Todesfall als eine Art Nachlassverwalter auftreten und sich um das Konto kümmern.

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Warum ein Nachlasskontakt?

Der Nachlasskontakt erhält eingeschränkten Zugriff auf Ihr Facebook-Konto, sobald es in den Gedenkzustand versetzt wurde. Dafür benötigt das soziale Netzwerk einen Nachweis, wie etwa die Sterbeurkunde. Das Unternehmen ist allerdings auch dann nicht berechtigt, Ihre Zugangsdaten herauszugeben, weshalb Familienangehörige lediglich das Löschen des Kontos beantragen können. Das ist allerdings nicht nötig, wenn ein Nachlasskontakt existiert, der sich nach einem Todesfall um den Account kümmert.

Was darf der Nachlasskontakt?

Sobald sich das Konto im Gedenkzustand befindet, bekommt der Nachlasskontakt Zugriff auf verschiedene Funktionen. So ist er beispielsweise in der Lage, einen fixierten Beitrag zu verfassen, etwa um zum Beispiel Trauernde zu einem Gedenkgottesdienst einzuladen. Der Kontakt postet diesen Beitrag dann allerdings in seinem Namen – nicht im Namen des Verstorbenen. Auch auf neue Freundschaftsanfragen darf der Nachlasskontakt reagieren und diese für den Verstorbenen entweder annehmen, oder aber ablehnen. Profil- und Titelbilder sind häufig mit Ereignissen und Emotionen verbunden, weshalb der virtuelle Nachlassverwalter auch diese ändern darf. Und selbstverständlich besteht auch hier die Möglichkeit, das Löschen des Facebook-Kontos zu beantragen.

Neben all diesen Funktionen besteht außerdem die Möglichkeit, sofern Sie zuvor entsprechende Einstellungen vorgenommen haben, dass Ihre Vertrauensperson Ihre Erinnerungen in Form von Bildern, Videos und anderen geteilten Inhalten herunterlädt und abspeichert.

Was darf der Nachlasskontakt nicht?

Trotz all dieser Möglichkeiten unterliegt auch der Nachlasskontakt einigen Auflagen. So bekommt dieser keinen Zugriff auf Ihre persönlichen Sicherheitseinstellungen und auch nicht auf Ihre privaten Nachrichten. Zuvor gepostete Beiträge und Fotos sind sicher und verschwinden nicht aus Ihrer Chronik. Auch Ihre alten Freunde sind vor einer Entfernung geschützt, denn der Nachlasskontakt kann zwar neue Freunde hinzufügen, aber keine bereits vorhandenen löschen.

So richten Sie einen Nachlasskontakt ein

Der gewünschte Nachlassverwalter für Ihren Account ist in wenigen Sekunden eingerichtet. Gehen Sie dafür in die Einstellungen Ihres Accounts. Unter dem Reiter „Allgemein“ finden Sie ganz unten in der Liste den Punkt „Konto verwalten“. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Nachlasskontakt einzurichten. Gehen Sie dafür in das Feld „FreundIn auswählen“ und geben Sie den Namen der Person ein, die nach Ihrem Ableben für Ihren Account zuständig sein soll. Anschließend klicken Sie auf „Hinzufügen“. Nun haben Sie noch die Möglichkeit, Ihren zukünftigen Nachlasskontakt über Ihre Entscheidung zu informieren. Dafür bietet Ihnen Facebook einen vorgefertigten Text samt Link, der über das Thema aufklärt. Sie dürfen der Person aber natürlich auch selbst einen persönlicheren Text schreiben. Die persönliche Nachricht ist gänzlich optional.

Sobald der Nachlasskontakt eingerichtet ist, haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Datenarchive für einen späteren Download freizugeben. Dazu zählen von Ihnen verfasste Beiträge, Fotos, Videos und Informationen aus dem Info-Abschnitt. Nachrichten im Messenger gehören nicht dazu.

So entfernen Sie Ihren Nachlasskontakt wieder

Manchmal kommt es vor, dass man seinen Nachlasskontakt ändern möchte, weil etwa eine Freundschaft zerbrochen oder man in einer neuen Beziehung ist und dies Person nun künftig für derlei Anliegen sorgen soll. Gehen Sie hierzu erneut in die Einstellungen und wieder auf „Konto verwalten“. Dort reicht ein einfacher Klick auf „Entfernen“ unterhalb des Namens der Person. Nach einer kurzen Bestätigung ist das Feld dann wieder frei für eine neue Vertrauensperson, die sich fortan um Ihren virtuellen Nachlass kümmert.

Eine Kontolöschung direkt anfordern

Sollten Sie keinen Nachlasskontakt, sondern nach Ihrem Ableben eine Entfernung Ihres Kontos wünschen, bietet Facebook auch diese Möglichkeit an. Dafür können Sie unter „Konto verwalten“ die Kontolöschung anfordern. Dieser Wunsch wird in Ihrem Konto hinterlegt und erst dann aktiv, wenn Facebook über Ihr Ableben informiert wird. Achtung: Sie können keine Kontolöschung anfordern und gleichzeitig einen Nachlasskontakt besitzen.

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